Im Glauben, ihr Vater spiele Polizist, lassen sich zwei Geschwister mit Kabelbindern fesseln. Doch dann zieht ihnen der Vater jeweils eine Tüte über den Kopf und drückt ihnen den Hals zu. Für die Tat im Mai 2020 im niederbayerischen Schwarzach soll ein 37 Jahre alter Mann nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Regensburg zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen zweifachen Mordes verurteilt werden. Der Verteidiger des Deutsch-Serben plädierte am Montag vor dem Landgericht Regensburg auf 14 Jahre Haft wegen zweifachen Totschlags. Der Angeklagte hatte die Tat zu Prozessbeginn eingeräumt.
Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher sah in seinem Plädoyer am Montag vor dem Landgericht Regensburg die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als gegeben an. Motiv seien Macht- und Besitzwillen gewesen. Der Mann habe den acht Jahre alten Sohn und die sechsjährige Tochter nicht seiner Ex-Freundin und deren neuen Partner überlassen wollen. Nach der Tat im niederbayerischen Schwarzach hatte der Mann versucht, sich mit einem Sprung in die Donau in Straubing das Leben zu nehmen und sich dann der Polizei gestellt.
Der Ankläger ging unter anderem auf Internetsuchen des 37-Jährigen ein, die belegten, dass dieser sich schon vier Tage vor der Tat mit der Tötung seiner Kinder befasst habe. Die Kinder hätten sich zu diesem Zeitpunkt bereits seit mehreren Wochen bei ihm aufgehalten und die Mutter habe verlangt, dass er sie zu ihr zurückbringe. Mehrfach habe der Mann den Termin dafür schon verschoben gehabt, einmal mehr wäre das nicht gegangen. Im Internet recherchierte er laut den Ermittlungen nach Begriffen wie: «Kinder mit Tüte ersticken», «ist das qualvoll», «stirbt man schnell, wenn man erwürgt wird».
Aus Sicht des Oberstaatsanwaltes zeigt das den Tatvorsatz des Mannes. Zudem: Die Kinder hätten nicht argloser sein können. Sie hätten dem Vater vertraut, das Polizei-Spiel hätten sie früher schon mit ihm gespielt. Den festen Vorsatz, Suizid zu begehen, nahm der Staatsanwalt dem Mann nicht ab. Den Sprung von der Schlossbrücke in Straubing erkannte er nicht als Beleg dafür an.
Dass der Mann seinen Job verloren hatte, sei nicht als Grund für eine besonders verzweifelte Lage heranzuziehen. Das habe er selbst zu verantworten gehabt, schließlich sei er mehrfach nicht zur Arbeit erschienen und habe das Angebot des Arbeitgebers, eine Betreuung für die Kinder zu organisieren, abgelehnt. Der Arbeitgeber habe ihm auch angeboten gehabt, er könne eventuell später wieder bei ihm anfangen. Insofern habe es eine Zukunftsperspektive gegeben.
Anwalt Uwe Grabner sah als Verteidiger keine Mordmerkmale als verwirklicht an. Es sei nicht auszuschließen, dass der Vater den Tötungsvorsatz erst gefasst habe, nachdem er die Kinder gefesselt hatte. Zudem hätten die Kinder möglicherweise ihren Vater durch gutes Zureden von der Tat hätten abhalten können. Das müsse berücksichtigt werden.
Grabner zufolge habe der Mann die ernsthafte Absicht gehabt, Suizid zu begehen. Das Motiv sei unter anderem in der persönlichen Situation – etwa der Jobverlust – und auch in der dissozialen Persönlichkeit des Mannes zu finden, nicht aber in einer Bestrafung der Mutter. Das Geständnis seines Mandanten und dass er sich nach der Tat der Polizei stellte, seien positiv zu werten. In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte: «Es tut mir leid, ich bereue alles zutiefst. Meine beiden Kinder sind tot. Das ist Schlimmste, was es für mich gibt.»
Der Nebenklagevertreter schloss sich den Ausführungen des Oberstaatsanwaltes an und plädierte ebenfalls auf eine Verurteilung wegen zweifachen Mordes. Zudem forderte er die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Die Schwurgerichtskammer kündigte das Urteil für den 18. Mai an.