„in dubio pro reo“ – Im Zweifel für den Angeklagten. Das Amtsgericht Regensburg hat einen 24-Jährigen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Der Syrer hatte am Dultplatz angeblich eine Jugendliche miss-braucht. Die 17-Jährige machte aber unterschiedliche Angaben dazu und hatte Erinnerungslücken. Andere Indizien wie etwa DNA-Spuren für die Schuld des Angeklagten fehlten. Er konnte das Gericht als freier Mann verlassen.
Vergewaltigungs-Prozess in Regensburg: Angeklagter freigesprochen