Angesichts des aktuell niedrigen Infektionsgeschehens sowie der bestehenden Immunitätslage innerhalb der Bevölkerung passt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in den Änderungen der 17. BayIfSMV die Testerfordernisse beim Betreten von Krankenhäusern an.
Ab sofort ist es für Besucher, Begleitpersonen, Veranstaltungsteilnehmer und sonstige Personen mit einem Termin am UKR ausreichend, einen negativen Corona-Selbsttest vorzuweisen. Als Nachweis, dass ein Selbsttest ohne Aufsicht mit negativem Ergebnis vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, genügt für alle betroffenen Personen grundsätzlich eine Eigenerklärung gegenüber der jeweiligen Einrichtung. Diese Eigenerklärung kann auf Nachfrage schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter ist Personen mit Anzeichen eines respiratorischen Infekts der Zutritt weiterhin untersagt. Zudem ist auch das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
Patienten benötigen für den Zugang zum UKR keinen Corona-Test.
Sollte doch ein Test eines offiziellen Testzentrums in Anspruch genommen werden wollen, so bleibt das Testzentrum im Bereich des Haupteingangs zum Universitätsklinikum Regensburg bis auf weiteres geöffnet. Die Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Website unter https://www.ukr.de/corona-hinweise.