Der Ausschuss teilte mit, die Verlängerung sei trotz der bundesweiten Corona-Lockerungen sachgerecht. Um ein mögliches Infektionsrisiko in Arztpraxen klein zu halten, sollten Versicherte eine Krankschreibung bis zu sieben Kalendertage bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege weiterhin telefonisch erhalten können. Kontakte in Arztpraxen könnten so vermieden werden. Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitende würden so geschützt. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden, so der Bundesausschuss.
Unabhängig von der Corona-Sonderregelung gelte, dass Versicherte im Rahmen einer Videosprechstunde eine Krankschreibung erhalten könnten.