Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot von zwei «Querdenker»-Demonstrationen in Kempten bestätigt. Die Beschwerden der beiden Veranstalter seien zurückgewiesen worden, teilte der Gerichtshof am Freitagabend mit. Die Versammlungsbehörde habe zu Recht festgestellt, dass die Untersagung notwendig sei, um Infektionsgefahren zu verhindern. Auch eine Versammlung mit weniger Teilnehmern sei deshalb nicht vertretbar. Die Stadt hatte eine Demo mit 8000 Teilnehmern und einen Demonstrationszug mit 2000 Teilnehmern verboten.
Gericht bestätigt Verbot von «Querdenker»-Demos in Kempten