Arbeitnehmern in Kurzarbeit drohen Steuernachforderungen, obwohl das Kurzarbeitergeld selbst steuerfrei ist.
Wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag mitteilte, nimmt der Fiskus für das Steuerjahr 2020 1,6 Milliarden Euro durch den sogenannten Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld ein. Die Antwort liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Dieser Vorbehalt bedeutet, dass das Kurzarbeitergeld den Steuersatz für den regulären Lohn und sonstige Einkünfte der Beschäftigten erhöht. (dpa)