Eine Frau aus dem Landkreis Schwandorf will per Gericht durchsetzen, dass sie früher geimpft wird. Sie hat dazu das Verwaltungsgericht Regensburg angerufen. Die Frau ist 1957 geboren und hat Vorerkrankungen. Sie hält das Alter als Kriterium für den Impftermin als ungeeignet. Außerdem ist die in Deutschland geltende Impfverordnung ihrer Meinung nach rechtswidrig, weil sie nicht vom Bundestag beschlossen wurde. Der Landkreis Schwandorf muss jetzt Stellung zu den Argumenten und Forderungen der Frau nehmen und sie beim Verwaltungsgericht einreichen.
Schwandorferin will früheren Impftermin erstreiten