Ein Altenpfleger aus dem Landkreis Cham soll wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener vor Gericht. Er wollte einen Bewohner mit dem Kissen ersticken. Der Verdacht, dass der 24-Jährige ein sogenannter Todesengel ist, hat sich laut dem Regensburger Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher nicht bestätigt:
Der 24-Jährige sitzt derzeit in der Psychiatrie, beim Kissenangriff auf den Pflegeheim-Bewohner war er möglicherweise nur eingeschränkt schuldfähig.