Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Corona-Ausgangsbeschränkungen vom Frühjahr 2020 in Bayern für unzulässig erklärt. Die Richter kritisierten vor allem, dass damals Einzelpersonen ohne besonderen Grund nicht ihre Wohnung verlassen durften. Aus ihrer Sicht war die Beschränkung unverhältnismäßig, weil Bayern damit über die damaligen Bund-Länder-Beschlüsse zu weit hinausging.
Bayerische Corona-Ausgangsbeschränkungen waren unzulässig