Zwei geplante große Demonstrationen von Gegnern der Corona-Politik am Pfingstwochenende in Berlin bleiben verboten. Nach dem Verwaltungsgericht hat auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das Verbot bestätigt. Die negativen Erfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit mit dem zu erwartenden Teilnehmerkreis aus der «Querdenker-Szene», rechtfertige die Annahme, dass die notwendigen Hygienemaßnahmen nicht eingehalten würden, so das Oberverwaltungsgericht. Die Beschlüsse sind unanfechtbar. Die Demonstrationen waren für Samstag und Sonntag mit jeweils 16 000 Teilnehmern angemeldet worden.
VG bestätigt Verbot der Demos gegen Corona-Politik in Berlin