Das Bundesverfassungsgericht hat weitere Eilanträge gegen die Corona-Notbremse des Bundes abgelehnt und eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Dabei gehe es um Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Schulen, kulturellen Einrichtungen und Teilen des Einzelhandels, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Ob die Vorschriften vereinbar mit dem Grundgesetz sind, müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Vor gut zwei Wochen hatten die Richterinnen und Richter schon – ebenfalls im Eilverfahren – vorerst grünes Licht für die umstrittenen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gegeben.
Verfassungsgericht weist weitere Eilanträge gegen Corona-Notbremse ab