Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Klage einer Frau aus dem Landkreis Schwandorf auf eine vorgezogene Corona-Impfung abgeschmettert. Das teilte das Landratsamt jetzt mit. Die 63-Jährige hat demnach keinen Anspruch auf eine vorgezogene Impfung. Als die Klage im Februar eingericht wurde, herrschte Impfstoffknappheit. Es wäre eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung gewesen, wenn die Klägerin geimpft worden wäre, statt eine Person mit höchster Priorität. Die Frau hatte ihre Klage damit begründet, dass das Lebensalter kein geeignetes Kriterium für die Impfreihenfolge ist.
Schwandorferin will vor anderen geimpft werden – Gericht sagt nein