Die Zahl der Impfungen im Landkreis Schwandorf stellt sich wie folgt dar:
Stand am 9. März
15.000 Impfungen, davon 5.310 mobil, 8.610 im Impfzentrum und 1.080 in Krankenhäusern.
Neu vom 10. bis 16. März
3.510 Impfungen, davon 650 mobil, 2.760 im Impfzentrum und 100 in Krankenhäusern.
Aufgrund der zusätzlichen Impfstofflieferungen für Grenzlandkreise wurde der Ablauf im Impfzentrum in Nabburg unter deutlicher Ausweitung der Termine weiter optimiert, sodass auch diese Sonderrationen unverzüglich verimpft werden konnten. Das ist auch der Grund dafür, weshalb man in den letzten Tagen mehr Menschen vor dem Impfzentrum sehen konnte als sonst. Es ging nicht langsamer, sondern es wurde deutlich mehr geimpft. Unser Impfteam hat eine „Power-Woche“ hingelegt, die Lob verdient.
Stand am 16. März
18.510 Impfungen, davon 5.960 mobil, 11.370 im Impfzentrum und 1.180 in Krankenhäusern.
Zweitimpfung
Bei 6.060 Personen ist die Impfserie durch die zweite Impfung abgeschlossen.
Geimpfte Personen und Impfquote
Bislang wurden 12.450 Personen geimpft, was einer Impfquote von 8,42 % entspricht. 6.060 Personen wurden zweimal und weitere 6.390 Personen einmal geimpft. Das entspricht insgesamt 18.510 Impfungen (6.060 mal 2 plus 6.390).
Verschiedene Medien errechnen die Impfquote nur aus der Zahl derjenigen Personen, bei denen die Impfserie abgeschlossen ist. Dieser Methodik werden wir nicht folgen, und zwar umso weniger, als auch die staatlichen Vorgaben aufgrund ärztlicher Bewertungen geändert wurden. Wurde zum Beispiel bislang beim Impfstoff BioNTech/Pfizer die zweite Impfung genau drei Wochen nach der ersten Impfung verabreicht, so erfolgt die Zweitimpfung jetzt erst nach sechs Wochen. Für den Impfstoff Moderna gilt ähnliches. Auch wenn die Erstimpfung eine Ansteckung mit dem Coronavirus noch nicht vollständig vermeiden kann, geht die Wissenschaft dennoch davon aus, dass Krankheitsverläufe einen deutlich milderen Verlauf nehmen. Es gibt auch Länder, in denen die gesamte Impfphilosophie darauf abstellt, möglichst viele Menschen zumindest einmal zu impfen und dabei ggf. auf eine Zweitimpfung zu verzichten. Unter Bewertung aller Umstände werden wir die Impfquote – wie bislang praktiziert – auf der Basis der Erstimpfungen und nicht auf der Basis der Zweitimpfungen ausweisen.