Das bayerische Gesundheitsministerium hat die geplante Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in Geschäften und dem Nahverkehr im Freistaat gegen Kritik verteidigt. Das von manchen Experten gesehene Risiko der Spezialmasken sieht das Ministerium nicht als so gravierend an, wie aus einer Mitteilung vom Freitag hervorgeht.
Zuletzt hatte der Mediziner Professor Andreas Podbielski die FFP2-Pflicht scharf abgelehnt. «Das hört sich für mich nach Aktionismus an», sagte der Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene der Uni Rostock der Münchner «Abendzeitung» (Freitag).
FFP2-Masken gehören aus seiner Sicht nur in die medizinischen Berufe. Diese Masken seien belastend und brächten «haufenweise Risiken» mit sich. Nicht umsonst sei im Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben, nach zweistündigem Tragen eine Pause einzulegen, betonte er.
Die Kritik an dem Vorgehen Bayerns sei sachlich nicht nachvollziehbar, meinte hingegen Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Nach Ansicht des Ministeriums sind die diskutierten Nachteile der FFP2-Masken nicht so relevant. «Die Tragezeiten sind während eines Einkaufs in Einzelhandelsgeschäften, einer Fahrt im ÖPNV und bei der Abholung von Waren vergleichsweise kurz», hieß es. Die aus der Arbeitswelt bekannte Begrenzung der Tragedauer und der erhöhte Atemwiderstand durch die Maske spielten daher nur eine untergeordnete Rolle.
Ab Montag (18. Januar) ist im Freistaat in Bussen, Bahnen und Läden das Tragen der partikelfiltrierenden Gesichtsmasken Pflicht. Auch das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin hatte sich bereits zurückhaltend zum Gebrauch der Spezialmasken durch Privatpersonen geäußert und sogar auf mögliche Gesundheitsschäden hingewiesen. Die Bundesbehörde erklärt auf einer Informationsseite im Internet, dass Laien bei der Nutzung von FFP2-Masken auch nicht unbedingt einen besseren Eigenschutz hätten als bei den üblichen Alltagsmasken.
«Beim Einsatz bei Personen mit z. B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen», schreibt das RKI. Die Gesundheitsbehörde verweist außerdem auf eine Nutzungsempfehlung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, wonach FFP2- und FFP3-Masken zur privaten Nutzung generell «nicht empfohlen» würden.
Eine RKI-Sprecherin wollte es nicht kommentieren, ob die Ausführungen als Warnung vor den in Bayern beschlossenen Maßnahmen zu verstehen seien.