Autofahrer könnten künftig dazu verpflichtet werden, zwei Masken in ihrem Fahrzeug dabei zu haben. Wie die «Saarbrücker Zeitung» berichtet, plant das Bundesverkehrsministerium eine «Mitführpflicht» von Mund-Nase-Bedeckungen auch für die Zeit nach der Corona-Pandemie. Das gehe aus einer Stellungnahme des Ministeriums an den Bundestag hervor, die der Zeitung vorliege. Laut Zeitung will man sich dabei an den Regelungen für Warnwesten orientieren. Auch für sie gilt eine «Mitführpflicht», Verstöße können dann mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet werden.
Masken könnten wie Warnwesten in Autos Pflicht werden