Am Dienstag Abend wollten Polizeibeamte mehrere Heranwachsende im Freizeitpark Quadfeldmühle kontrollieren. Als sich die Polizisten näherten, flüchteten mehrere Personen, ließen jedoch einige Gegenstände, darunter einen Roller, eine Musikbox und einen Rucksack zurück. Die Beamten wollten die Gegenstände sicherstellen, woraufhin sich dann doch ein 16-Jähriger wieder an die Örtlichkeit begab und sich als Besitzer der Gegenstände zu erkennen gab. Bei dem Jugendlichen stellten die Beamten Alkoholgeruch fest, ein durchgeführter Alkotest verlief positiv.
An der Kontrollörtlichkeit befanden sich noch drei andere Personen. Zwar verhielten sie sich hinsichtlich der Infektionsschutzmaßnahmen ordnungsgemäß, doch tranken sie an dieser Örtlichkeit Bier. Dies ist nach der Grünanlagensatzung der Stadt Cham dort verboten, weshalb sie sich eine Anzeige hiergegen einhandelten. Nach der Kontrolle warf einer der Heranwachsenden, ein 20-Jähriger, demonstrativ seine brennende Zigarette zu Boden. Trotz Aufforderung weigerte sich der Mann, die Zigarette auszumachen und ordnungsgemäß zu entsorgen, weshalb ihn die Polizisten wegen des Verstoßes gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz anzeigten. Ihn erwartet nun ein Bußgeld.