Vor knapp zwei Jahren hat eine Frau in Weiden in der Oberpfalz zwei ihrer Kinder aus dem Fenster im ersten Stock eines Frauenhauses geworfen – dafür muss sie sich vor dem Landgericht der Stadt verantworten. In dem Sicherungsverfahren geht es um die Frage, ob die als schuldunfähig geltende Syrerin dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden soll. Anders als vorgesehen haben die Richter am Montag noch kein Urteil gesprochen.
Hintergrund dafür sind noch offene Fragen zu Betreuungsoptionen, falls im Urteil die Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Auf Antrag des Verteidigers sollen hierzu noch Mitarbeiter von Betreuungsdiensten gehört werden. So müsste unter anderem sichergestellt werden, dass die Frau regelmäßig ihre Medikamente bekommt. Als weiterer Verhandlungstag wurde der 20. April angesetzt.
Die beiden Kinder hatten bei dem Vorfall mittelschwere Verletzungen erlitten. In einem ersten Prozess im Dezember 2021 war für die Mutter vor dem Landgericht Weiden eine Unterbringung in der Psychiatrie wegen versuchten Totschlags angeordnet worden. Dagegen ging sie in Revision. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil teilweise auf und verwies es an eine andere Kammer des Landgerichts Weiden zurück.