In weiten Teilen Deutschlands müssen sich die Menschen auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden einstellen. Eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat das Bundeskabinett in Berlin beschlossen. So soll von 21 bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens nicht erlaubt sein. Das soll aber nicht gelten, wenn der Aufenthalt etwa der Versorgung von Tieren oder der Berufsausübung dient.
Kabinett beschließt Bundes-Notbremse