Neue Watschn für die Staatsanwaltschaft im Regensburger Korruptionsprozess: Das Verwaltungsgericht hat heute geurteilt, dass das Grundrecht auf ein faires Verfahren verletzt worden ist. Zwei Stunden, bevor die Medien über die Anklage informiert wurden, hatte die Staatsanwaltschaft auch die Verteidigung eingeweiht. Das sei nicht ausreichend und damit rechtswidrig gewesen, heißt es. Konsequenzen hat das heutige Urteil zunächst nicht.
Gericht rügt Regensburger Staatsanwaltschaft