Am Abend des 23.02.22 versammelten sich mehrere Personen zu einem so genannten „Spaziergang“ und machten damit vermeintlich auf Ihre Unzufriedenheit mit den derzeit geltenden staatlichen Vorschriften und Bestrebungen zur Bekämpfung und Eindämmung der Corona-Pandemie aufmerksam. Dieser nicht angemeldete „Spaziergang“ wurde polizeilich als Versammlung eingestuft, beschränkt und teilweise begleitet. Polizeilich wird zwar in erster Linie das Rechtsgut der Versammlungsfreiheit geschützt, jedoch müssen auch die Regeln der Infektionsschutzverordnung, des Bayerischen Versammlungsgesetzes und insbesondere das Abstandsgebot eingefordert werden. Festgestellte Verstöße können dabei Ordnungswidrigkeiten bzw. sogar Straftaten sein.
Die Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. rät grundsätzlich: Melden Sie als Veranstalter entsprechende Demonstrationen rechtzeitig an. Dies ist kostenfrei beim zuständigen Landratsamt möglich. Besuchen Sie als Teilnehmer nur angemeldete Demonstrationen.