Künstler und Musiker aus Niederbayern und der Oberpfalz können ab sofort Corona-Soforthilfe beantragen. Darauf weist der Chamer CSU-Landtagsabgeordnete Gerhard Hopp hin. Antragsberechtigt sind freischaffende Künstler, die ihren Hauptwohnsitz hier haben und nachweisen können, dass sie ihren Lebensunterhalt überwiegend mit künstlerischer Tätigkeit verdienen. Für die Soforthilfe müssen sie ein Online-Formular ausfüllen:
kuenstlerhilfe-corona.bayern