Mit einem Appell an die Landwirte hat sich das Landratsamt in die Bauernproteste hier im Landkreis Kelheim eingeschaltet. Die Behörde weist darauf hin, dass Versammlungen im Freien spätestens 48 Stunden vorher angemeldet werden müssen. Spontandemonstrationen oder Straßenblockaden ohne Anmeldung sind vom Bayerischen Versammlungsgesetz nicht gedeckt. Am Montag hatten mehrere Landwirte die B 299 kurzzeitig blockiert, ohne dass die Aktion angemeldet war.
Appell des Landratsamts an die Landwirte zu den Protesten im Landkreis Kelheim