Das Amtsgericht Regensburg hat drei Firmenchefs wegen Hinterziehung von Sozialabgaben verurteilt. Zwei Trockenbauer hatten jahrelang Angestellte als Scheinselbständige beschäftigt und keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Auch der Inhaber eines Getränkemarktes hatte seine Mitarbeiter nicht korrekt angemeldet. Alle drei wurden jetzt zu Geldstrafen verurteilt und müssen die ausstehenden Abgaben zahlen.
Amtsgericht Regensburg ahndet Scheinselbständigkeit